Nachdenken über Nahverkehrsabgabe
Wie ist »Nulltarif« definiert? »Unter Nulltarif im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist die kostenlose und fahrscheinfreie Benutzung von Bussen und Bahnen im Nahverkehr zu verstehen.« Diese Definition steht auf Seite 15 der Diplomarbeit von René Maudet »Nulltarifsystem im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Theorie und Praxis der Finanzierung - Zukunftsperspektiven«, Universität Trier, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 2010.
»Kostenlose und fahrscheinfreie Benutzung«, ist das nicht doppelt gemoppelt? Nein, wenn »kostenlos« nicht »gänzlich gratis« bedeutet, sondern nur Nahverkehrsabgabe plus »keine weiteren Kosten mehr« (S. 86).
Beim »Bürgerticket« wäre das Kassieren natürlich aufwendiger, als wenn jeder Mieter bzw. Eigentümer einer Wohnung einfach nur mehr Grundsteuer bezahlt. All diese Dinge untersucht René Maudet in seiner Diplomarbeit.
