Zu § 265a StGB
Schwarzfahren gilt derzeit noch als Straftat. Das politische Ziel kann also nur sein, Schwarzfahren zu legalisieren - und damit die Kriminalisierung von ökologischem Verhalten zu beenden. Schließlich würde die ganze Wirtschaft kollabieren, wenn wir alle im eigenen Pkw herumgondeln.
Die groteske Situation von heute zeigt sich auch in der verdienstvollen ‘Analyse empirischer Daten zu § 265 a StGB: Erschleichen von Leistungen - Schwarzfahren’ (87 S., 2 MB), von Katja Timmerberg, Europa-Universität Viadrina Frankfurt/O., Seminararbeit, 2005, Juristische Fakultät, Bereich Kriminalwissenschaften.
